Allgemeine Geschäftsbedingungen
§1 Geltung der Bedingungen
Die Lieferungen, Leistungen und Angebote des Webshops und der Brack App (im folgenden zusammen «Webshop» genannt) der swisshorn (CHE-191.398.369 MWST), Hintermättlistrasse 3, 5506 Mägenwil, erfolgen ausschliesslich aufgrund dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Mit Bestellung der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Allgemeinen Einkaufsbedingungen des Kunden werden hiermit widersprochen. Abweichungen von den allgemeinen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn diese von swisshorn schriftlich bestätigt werden.
§2 Angebot und Vertragsschluss
Die Angebote der swisshorn in Preislisten und Inseraten stellen kein rechtlich bindendes Angebot dar, sondern eine Aufforderung an den Kunden, einen für diese verbindlichen Bestellungen abzugeben. Angebote wie geprüfte Retoure und Ausverkauf sind von der Verbindlichkeit der Verfügbarkeit ausgeschlossen.
Durch das Anklicken des Bestell-Buttons auf dem Webshop gibt der Kunde eine verbindliche Bestellung der auf der Bestellseite aufgelisteten Produkte ab. swisshorn bestätigt den Zugang der Bestellung unmittelbar nach deren Erhalt. Bestellungen sind für swisshorn erst nach schriftlicher Auftragsbestätigung verbindlich. Wird nach der Auftragsbestätigung festgestellt, dass die Auslieferung der Ware nicht möglich ist oder ein Preisfehler vorlag, wird die Bestellung storniert bzw. bei Preisfehlern, wenn die Ware bereits ausgeliefert wurde, die Preisdifferenz beim Kunden nachgefordert. Im Falle von Preisfehlern ist der Kunde berechtigt, die Ware an swisshorn zu retournieren, sollte der Kunde mit der Nachverrechnung der Preisdifferenz nicht einverstanden sein. Der Kunde kann in jedem Fall keine weitergehenden Ansprüche gegen swisshorn oder einen Lieferanten geltend machen.
Die Angaben in den Verkaufsunterlagen (Zeichnungen, Abbildungen, Masse, Gewichte und sonstige Leistungen) sind nur als Richtwerte zu verstehen und stellen keine Zusicherung von Eigenschaften dar, es sei denn, sie werden schriftlich ausdrücklich als verbindlich bezeichnet.
Überschreitet ein Kunde durch eine Bestellung sein Kreditlimit, so ist swisshorn von der Lieferverpflichtung entbunden.
swisshorn verkauft keine alkoholhaltigen Getränke an Jugendliche unter 16 Jahren und keine Spirituosen an Jugendliche unter 18 Jahren. swisshorn behält sich das Recht vor, vor Abgabe oder Lieferung der Ware eine Altersprüfung vorzunehmen.
§3 Preise
Massgebend sind die in der Auftragsbestätigung genannten Preise. Diese werden für Lagerware zum Zeitpunkt der Bestellung fixiert. Bei Lieferengpässen sowie Besorgungen gilt der Tagespreis am Bestelltag. Die Preise verstehen sich in Schweizer Franken inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer und falls nicht anders vereinbart, zuzüglich Transportkosten. Die aktuellen Preise sind im Webshop publiziert, Preisänderungen und Fehler vorbehalten.
§4 Lieferbedingungen
Die Lieferung erfolgt nur an Zustelladressen innerhalb der Schweiz und des Fürstentums Liechtenstein.
Termine und Lieferfristen sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Die Angabe bestimmter Lieferfristen und Liefertermine durch swisshorn stehen unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Belieferung durch Zulieferanten und Hersteller.
Bei Lieferung und Montage muss die Zugänglichkeit für die Ware durch den Kunden gewährleistet werden.
Sichtbare Mengendifferenzen müssen sofort bei Warenerhalt, verdeckte Mengendifferenzen innerhalb von 5 Werktagen nach Warenerhalt swisshorn und dem Frachtführer schriftlich angezeigt werden.
Offensichtliche Mängel und sämtliche mechanische Beschädigungen jeglicher Art (z.B. Verpackungsschaden, Displaybruch, Deformierung etc.) sind umgehend, spätestens innerhalb von 5 Werktagen nach Erhalt zu rügen. Versteckte Mängel sowie nicht erhaltene Sendungen sind umgehend, spätestens innerhalb von 5 Werktagen nach deren Entdeckung zu rügen.
§5 Annahmeverzug
Wenn der Kunde nach Ablauf einer ihm gesetzten Nachfrist die Annahme der Liefergegenstände verweigert oder erklärt, die Ware nicht abnehmen zu wollen, kann swisshorn die Erfüllung des Vertrages verweigern und Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen. swisshorn ist berechtigt, als Schadensersatz wahlweise entweder pauschal 25% des vereinbarten Kaufpreises oder den Ersatz des effektiv entstandenen Schadens vom Kunden zu fordern.
§6 Gefahrenübergang
Sobald die Sendung an das für den Transport ausführende Unternehmen übergeben worden ist, gelten die gesetzlichen Bestimmungen des Obligationenrechts zum Frachtvertrag. Dies bedeutet unter anderem, dass nach erfolgreicher Übergabe bzw. Deponierung der Sendung durch das Transportunternehmen, die Gefahr auf den Kunden übergeht. Möchte der Kunde keine Deponierung der Sendung, liegt es am Kunden, dies dem Transportunternehmen zu melden (z.B. der Post). Zur Sicherstellung und Nachverfolgung der korrekten Ablieferung, kann das Transportunternehmen Fotos (inkl. geografischer Koordinaten) von der deponierten Sendung machen. Eine im Einzelfall vereinbarte Übernahme der Transportkosten durch swisshorn hat keinen Einfluss auf den Gefahrenübergang.
§7 Gewährleistung/Garantie
swisshorn bzw. der Lieferant/Hersteller übernimmt während 2 Jahren nach der Lieferung bzw. Abholung an einer von swisshorn betriebenen Abholstelle die Garantie für die Mängelfreiheit und die Funktionsfähigkeit des bestellten Produktes, wenn nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wird.
Werden die Betriebs- oder Wartungsanweisungen nicht befolgt, Änderungen vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, so entfällt jede Gewährleistung/Garantie, soweit der Mangel hierauf zurückzuführen ist. Dies gilt auch, soweit der Mangel auf unsachgemässe Benutzung, Lagerung und Handhabung der Geräte, oder Fremdeingriff sowie das Öffnen von Geräten zurückzuführen ist.
Unwesentliche Abweichungen von zugesicherten Eigenschaften der Ware lösen keine Gewährleistungs- bzw. Garantierechte aus. Eine Haftung für normale Abnutzung, sowie Verbrauchsmaterial/Zubehör/beigelegte Batterien/beigelegte bzw. eingebaute Akkus ist ausgeschlossen.
Tritt ein Gewährleistungs- bzw. Garantiefall ein, so besteht der Anspruch auf Nachbesserung, Ersatzleistung oder Wandlung. Die Wahl über die Art der Mängelbehebung liegt bei swisshorn. Entscheidet sich swisshorn für die Wandlung des Vertrages, wird eine Gutschrift zum Tagespreis vorgenommen (maximal den Verkaufspreis im Zeitpunkt der Bestellung).
Die Garantiedauer wird durch einen allfälligen Gewährleistungs- bzw. Garantiefall nicht unterbrochen, sondern läuft weiter.
Durch den Austausch von Teilen, Baugruppen oder ganzen Geräten treten keine neuen Gewährleistungsfristen in Kraft.
Gewährleistungs- bzw. Garantieansprüche gegen swisshorn stehen nur dem unmittelbaren Kunden zu und sind nicht abtretbar.
Die gesetzliche Gewährleistung wird vollumfänglich wegbedungen.
§8 Retouren
Kunden haben das Recht, die Ware während 30 Tagen nach deren Zustellung zurückzugeben. Das Rückgaberecht wird durch die Rücksendung der Ware ausgeübt, wobei die Ware ungeöffnet und ungebraucht sein muss. Der Rücksendeauftrag muss über das Kundenkonto im Webshop angemeldet werden, ein Rücksendeetikett wird sodann von swisshorn per E-Mail zugestellt.
Produkte, die swisshorn auf Kundenwunsch beschafft hat, jegliche Software- und Hygieneartikel, Lebensmittel sowie geöffnete Verbrauchsgüter sind von der Rücksendung in jedem Fall ausgeschlossen.
Nach Eingang der Ware wird ein bereits bezahlter Kaufpreis dem Kunden auf sein Kundenkonto gutgeschrieben. swisshorn kann die Gutschrift verweigern, bis sie die Waren wieder zurückerhalten bzw. der Kunde den Nachweis erbracht hat, dass er die Waren zurückgeschickt hat, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.
Für Retouren von fehlerhafter Ware verlangt swisshorn, dass das defekte Teil bzw. Gerät mit ausgefülltem Reparaturformular sowie einer Kopie der Rechnung an swisshorn eingeschickt oder angeliefert wird.
Eine Haftung von swisshorn für den Verlust von Daten ist ausgeschlossen.
§9 Zahlung
Die Rechnungen sind je nach Vereinbarung bar oder innert 10 Tagen rein netto zahlbar. Die zur Auswahl stehenden Zahlungsarten werden im Webshop publiziert. swisshorn behält sich das Recht vor, im Bedarfsfall eine Bonitätsprüfung gemäss Datenschutzerklärung von swisshorn zu machen.
Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn swisshorn über den Betrag verfügen kann.
Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, ist swisshorn berechtigt, Zinsen in Höhe von 5% zu berechnen sowie vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz zu verlangen.
§10 Mahn- und Inkassogebühren
Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, so mahnt swisshorn den Kunden per E-Mail, schriftlich oder telefonisch. swisshorn behält sich vor, Mahngebühren in der Höhe von CHF 20.– (exkl. MWST) zu verrechnen. Bei erfolglosen Mahnungen kann swisshorn die Forderung an ein Inkassounternehmen abtreten.
§11 Versandkosten
Bis zu einem Bestellbetrag von CHF 50.– erhebt swisshorn Versandkosten von CHF 5.90. Diese entfallen, wenn der Kunde die Waren an einer von swisshorn betriebenen Abholstelle abholt.
§12 Versicherung / weitere Dienstleistungen Dritter / Gutscheine Dritter
swisshorn kann Versicherungen für im Webshop angebotene Waren vermitteln. Es gelten die jeweiligen Versicherungsbedingungen.
Wird über den Webshop von swisshorn eine Dienstleistung oder ein Gutschein eines Drittanbieters erworben, entsteht der Vertrag direkt zwischen dem Kunden und dem Drittanbieter. swisshorn lehnt jede Haftung ab.
§13 Haftungsbeschränkung
Schadensersatzansprüche sind sowohl gegen swisshorn, als auch gegen Hilfspersonen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt. Für Folgeschäden aus der Verwendung der Produkte wird jede Haftung abgelehnt.
§14 Urheberrechte / Software-Gewährleistung
Software ist von sämtlichen Garantiebestimmungen ausgenommen. Es gelten ausschliesslich die Bestimmungen des Lizenzvertrages des Herstellers. Auf dem Webshop von swisshorn verwendete Firmen, Marken, Markenzeichen, Handelsmarken, Bilder und Logos sind Eigentum ihrer jeweiligen Besitzer.
§15 Datenschutz
swisshorn verpflichtet sich bei der Bearbeitung der Kundendaten auf die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorgaben. Weitere Informationen finden sich in der separaten Datenschutzerklärung. Diese ist integrierter Bestandteil der vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen.
§16 Gerichtsstand
Mägenwil ist ausschliesslich Gerichtsstand für alle Streitigkeiten. Das Rechtsverhältnis untersteht dem schweizerischen Recht.
§17 Schlussbestimmungen
swisshorn behält sich das Recht vor, die allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit zu ändern.
Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.